GPK
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) prüft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Führung der Kirchgemeinde durch den Kirchenverwaltungsrat im abgelaufenen Rechnungsjahr. Zudem prüft sie das Budget und den Steuerplan für das kommende Jahr.
Die Prüfungspflicht erstreckt sich auch auf die übrige Verwaltungstätigkeit, insbesondere auf die allgemeine Amtsführung, die Protokolle des Rates, den Liegenschaftsunterhalt, das Kircheninventar, das Stimmregister und das Archiv.